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Ehe Gleichgeschlechtlicher - Evangelische Kirche Österreichs

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Beitrag von Franz Do 6 Dez - 22:26

Liebe MitchristInnen !

Die Evangelisch-Lutherische Kirche Österreichs berät zur Zeit in ihrer Synode die Frage der Ehe Gleichgeschlechtlicher.
Angeblich ist ein Superintendent selbst bekennend homosexuell.
Morgen soll die Entscheidung in der Synode darüber fallen.
Man darf gespannt sein.

Als Katholik lehne ich die Ehe Gleichgeschlechtlicher klarerweise ab.

Wie steht Ihr dazu?
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Beitrag von Spaceship Fr 7 Dez - 1:46

Na ja , in Deutschland ist es mit der Ev.
Landeskirche nicht anders.

Wir sollten die Homosexuellen mit Respekt gegen über treten. Schau mal
Unten auf mein Leitspruch...

Allerdings wenn ich Pastor wäre, würde ich die nicht Kirchlich / Christlich trauen. Das könnte ich vor Gott nicht verantworten.
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Beitrag von HeinzB Fr 7 Dez - 8:59

"Angeblich ist ein Superintendent selbst bekennend homosexuell."

Dann hat er kein gemäß der Bibel kein Amt auszuführen.
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Beitrag von Franz Fr 7 Dez - 18:04

Evangelische Synode in Richtung „Ehe für alle“

Über die Frage, ob es in der evangelisch-lutherischen Kirche in Österreich künftig Trauungen für homosexuelle Paare geben wird, sollen nun die Pfarrgemeinden beraten. Das beschloss die Synode, das evangelische „Kirchenparlament“, am Freitag in Wien.

„Wir machen uns auf den Weg, die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare einzuführen“, sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker in einer ersten Reaktion auf den Beschluss. Gemeinden sollen nun die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen, „das entspricht einem typisch evangelischen Weg“, berichtete der Evangelischer Pressedienst für Österreich (epdÖ) via Aussendung.

Synode der evangelischen Kirchen in Wien

Konkret geht es in der Befragung der Pfarrgemeinden etwa darum, ob und in welcher Form einzelne Gemeindevertretungen eine mögliche „Ehe für alle“ in ihrer Gemeinde ablehnen können. Soll es ein „opt-in“ geben, d. h. Voraussetzung für eine Trauung homosexueller Paare ist ein vorausgegangener positiver Beschluss der Pfarrgemeinde, oder soll es ein „opt-out“ geben, d. h. Gemeinden können sich gegen die Möglichkeit der Trauung Homosexueller aussprechen?

Entscheidung Anfang März
Gilt dann die gewählte Variante für gemeindeeigene Kirchengebäude oder für das gesamte Pfarrgemeindegebiet? Auch soll geklärt werden, ob es kirchliche Segnungen künftig auch für eingetragene Partnerschaften für homo- und heterosexuelle Paare geben soll. Die endgültige Entscheidung soll dann auf der Synode am 9. März 2019 fallen.

Nach fast vierstündiger intensiver Debatte stimmten 54 von 63 Mitgliedern der Synode für diesen Antrag. Die Synode gibt damit eine Empfehlung ihres theologischen Ausschusses an die 194 lutherischen Gemeinden mit rund 285.000 Mitgliedern weiter.

In dem Schreiben heißt es: „Die Bedingungen, unter denen Menschen heute ihre Beziehungen in verlässlicher und verbindlicher Form leben, haben sich gegenüber den Entstehungszeiten von Bibel und Bekenntnisschriften geändert.“ Die Kirche solle auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften würdigen „sofern sie auf lebenslange Treue, gegenseitige Fürsorge und Beistand ausgerichtet sind“.

Pfarrerin bzw. Pfarrer soll entscheiden

Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden „nicht in Frage gestellt“.

Dass es für eingetragene Partnerschaften sowohl hetero- als auch homosexueller Paare keine kirchliche Trauung oder Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst geben soll, wird in der Empfehlung des Theologischen Ausschusses mit ihrer geringeren Verbindlichkeit begründet, daher seien diese Partnerschaften „nicht auf der gleichen Ebene wie die Ehe“ zu sehen.

„Gegensätze Geburtsmerkmal der Kirche“

Bereits im Eröffnungsgottesdienst zur Synode hatte Bischof Michael Bünker „Gegensätze als Geburtsmerkmal der Kirche“ bezeichnet und damit auf das Konfliktthema angespielt. Vorangegangen war der innerkirchlichen Diskussion um die Ehe für alle ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017, der die Beschränkung der zivilrechtlichen Ehe auf heterosexuelle Paare für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab Jänner 2019 können somit auch homosexuelle Paare standesamtlich heiraten.

Da für eine evangelische Trauung die standesamtliche Heirat Voraussetzung ist, musste sich die Synode mit der Thematik befassen. Anders als in der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe in den evangelischen Kirchen kein Sakrament, sondern, wie es der Reformator Martin Luther formuliert hatte, ein „weltlich Ding“. In der Evangelischen Kirche H.B., der evangelisch-reformierten Kirche, sind öffentliche Segnungen von homosexuellen Paaren übrigens seit 1999 möglich.

religion.ORF.at/epdÖ

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Beitrag von HeinzB Fr 7 Dez - 18:42

Gott hat mich ja von meiner Bekehrung an nicht in die evangelische Landekirche zurückgelassen. Ich verurteile die Kirche nicht, aber Sünden müssen benannt werden, ganz gleich welche Kirche es ist.
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Beitrag von Spaceship Mo 10 Dez - 11:48

Heinz B :
Ich verurteile die Kirche nicht, aber Sünden müssen benannt werden, ganz gleich welche Kirche es ist.


Die müssen als solches erst einmal Erkannt werden ...
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Beitrag von HeinzB Mo 10 Dez - 12:07

Nun Space es ist ja nicht so, das ein Superintendent, Pastor, Bischof usw nicht weiß, was Gott zur Homosexualität sagt.
Um dem aber einen Berechtigten Status zu geben wird das Wort Gottes eben als "veraltet" und "nicht in allem heute mehr gültig" deklariert.
Wir wissen, das dies falsch ist, Gott hat zu keinem Zeitpunkt seine Meinung geändert.
Die Kirchenfernen, bez Bibelunkundigen, wissen in ihrem Gewissen, das sie nicht nach Gottes Wort leben. Das tun auch wir nicht immer in allem.
Daher verurteile ich grundsätzlich niemanden, also nicht mich falsch verstehen.
Die Bibel gibt klare Anweisungen, was die Voraussetzungen sind, um eine wie hier benanntes Amt ausüben zu können.
Das allein das Zöllibat da schon ein Verstoß gegen Gottes Wort ist wird hier ersichtlich:
1.Timotheus 3:2 "Es soll aber ein Bischof unsträflich sein, eines Weibes Mann, nüchtern, mäßig, sittig, gastfrei, lehrhaft,..."
Und das er das Wort Gottes unverfälscht lehren und auch selber danach leben MUSS, ergibt sich aus den anderen Versen.
Wir lesen hier, das die Ehe eine Grundvoraussetzung für dieses Amt ist.

Wir können aber auch einen Blick auf die ganze einheiltliche Lehre werfen, um mal zu verdeutlichen, warum und wie ernst es Gott damit ist:
1.Tim 3, 1:
Wer eine Gemeinde leiten kann
1 Das ist wahr: Wer eine Gemeinde leiten will, der strebt damit eine schöne und große Aufgabe an. 2 Allerdings muss ein solcher Mann ein vorbildliches Leben führen; das heißt, er soll seiner Frau die Treue halten,1 maßvoll und besonnen sein und keinen Anstoß erregen. Ihn muss Gastfreundschaft auszeichnen, und er soll andere gut im Glauben unterweisen können. 3 Außerdem darf er weder ein Trinker sein noch gewalttätig oder streitsüchtig; vielmehr soll er freundlich und friedfertig seine Arbeit tun und nicht am Geld hängen. 4 Er soll verantwortungsbewusst für seine Familie sorgen, die Kinder sollen ihn achten und auf ihn hören. 5 Denn wie kann jemand, dem schon seine eigene Familie über den Kopf wächst, die Gemeinde Gottes leiten? 6 Er soll nicht erst vor kurzem Christ geworden sein; er könnte sonst schnell überheblich werden, und so hätte der Teufel ihn dahin gebracht, dass Gott sein Urteil über ihn sprechen muss. 7 Wer eine Gemeinde leitet, soll auch bei Nichtchristen in einem guten Ruf stehen, damit er nicht ins Gerede kommt und so dem Teufel in die Falle geht.
8 Auch die Diakone in der Gemeinde sollen geachtete Leute sein, ehrlich und glaubwürdig in ihrem Reden; sie sollen nicht zu viel Wein trinken und nicht darauf aus sein, sich durch unehrliche Geschäfte zu bereichern. 9 Denn das Geheimnis, das ihnen mit dem Glauben anvertraut wurde, können sie nur in einem reinen Gewissen bewahren. 10 Die Diakone müssen sich ebenfalls zuerst bewähren. Nur wenn an ihnen nichts auszusetzen ist, darf man sie zum Dienst zulassen. 11 Genauso sollen die Diakoninnen2 vorbildlich leben, keine Klatschmäuler sein, sondern besonnen und in allen Dingen zuverlässig. 12 Auch für einen Diakon gilt, dass er seiner Frau die Treue halten und verantwortungsbewusst für seine Familie sorgen muss. 13 Wer sich so in seinem Dienst als Diakon bewährt, den wird die Gemeinde achten, und er selbst wird die Zuversicht und Freude ausstrahlen, wie sie der Glaube an Jesus Christus schenkt."


Es wäre mal interessant sich durch den ganzen Brief durchzuarbeiten.
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Beitrag von Spaceship Mo 10 Dez - 12:10

Hallo Heinz B ,

ich will darüber mit dir nicht diskutieren , meinen Standpunkt habe ich ja oben schon kund getan.

Ich wollte nur etwas erläutern.


P.s. Erkennst du immer gleich eine Sünde bei dir ....... Question
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Beitrag von HeinzB Mo 10 Dez - 16:33

Natürlich sündigen wir auch unbewusst. Aber das sind keine Sünden, welche für andere in die Irre führen könnten, sondern uns persönlich betreffen. Eine bewusste Sünde ist ja was ganz anderes.
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