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Sterbehilfe in Österreich

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Beitrag von Franz So 11 Apr - 11:58

Sterbehilfe in Österreich

Große Mehrheit für Liberalisierung

Eine große Mehrheit der heimischen Bevölkerung ist für einen liberaleren Umgang mit der Sterbehilfe. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Integral finden acht von zehn Österreichern und Österreicherinnen das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum assistierten Suizid gut. Das Urteil beschäftigt auch die Bundesregierung.

Laut Umfrage denkt etwa ein Drittel (32 Prozent), dass die Entscheidung noch zu wenig weit geht, knapp jeder Zweite kann sich vorstellen, einmal selbst Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), die sich für eine liberalere Gesetzeslage zur Sterbehilfe einsetzt. Befragt wurden Mitte März 1.000 Österreicher und Österreicherinnen von 16 bis 69 Jahren.

Laut der Umfrage begrüßen 80 Prozent die VfGH-Entscheidung, die dazu führt, dass ab 1. Jänner 2022 die „Beihilfe zum Selbstmord“ generell erlaubt ist. Laut Integral ist diese klare Zustimmung über das ganze Bundesgebiet in allen Bildungs-, Einkommensschichten und Altersgruppen annähernd gleich hoch. 32 Prozent der Befragten wünschen sich außerdem eine rechtliche Möglichkeit, eine Sterbeverfügung vorab anzuordnen, insbesondere für den Fall von Krankheiten wie Demenz und Alzheimer.

23 Prozent auch für aktive Sterbehilfe

(ORF)

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Da lob ich die gute alte Zeit!
Die vielen alten Gläubigen, die in ihrem Schmerz und Leiden und unvollständiger Schmerztherapie ausharrten, bis Gott sie abgerufen und von ihrem Leiden erlöst hat. Gott will keine Abkürzung, Er ist auch nicht herabgestiegen vom Kreuz, der Heilige Johannes Paul II. hat auch gelitten, bis er ausgelitten hatte.
Eine solche Situation ist nicht schön, sondern mag sehr bitter sein, aber verkürzt bereits im Diesseits das Fegefeuer. Das eigene Leiden soll dem Leiden Christi anbefohlen werden, wie der Heilige Petrus schreibt.
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Beitrag von Spaceship So 11 Apr - 12:37

In Deutschland wird ja auch darüber debatiert. Und die Medien bereiten uns darauf vor. Es gab schon etliche Filme darüber , worin Sterbehilfe eine humane Sache ist.
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Beitrag von Waldfee So 11 Apr - 13:00

Die deutsche Stiftung für Patientenschutz hat eine informative Website.
Da steht z.B.:

  • Die passive Sterbehilfe durch Unterlassen oder Abbruch ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs von 2010 in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht. Der Patient kann sie in der Situation einfordern. Sie kann aber für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit auch im Voraus schriftlich in einer Patientenverfügung verlangt werden. Liegt keine oder keine hinreichend konkrete Patientenverfügung vor, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden.

  • Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig. Der Bundesgerichtshof hat dies 1996 in einem Urteil festgehalten.

  • In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar, also auch die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) vom Grundsatz her nicht.

  • Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als Tötung auf Verlangen strafbar und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.


Und weiter:

  • Daraus ergibt sich: Es gibt ein Recht auf Leben, es gibt ein Recht auf Sterben, aber es gibt kein Recht auf Tötung.

  • Die aktive Sterbehilfe muss auch weiterhin strafbar bleiben:
    Die Stiftung tritt für eine Gesellschaft ein, die ihre Schwächsten nicht der Gefahr aussetzt, aus Willkür und Kostendruck den Tod zu wählen.

_________________
Ich bin dein Herr, dein Gott, der dich lehrt, was dir hilft, und dich leitet auf dem Wege, den du gehst. Jesaja 48,17
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Beitrag von Spaceship So 11 Apr - 18:05

Danke Waldfee für die Info
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Beitrag von Franz Mo 26 Apr - 18:23


Sterbehilfe: Positionen der Religionen

Religionsvertreterinnen und -vertreter sind seit Montag Teil eines Gremiums, das über Sterbehilfe berät. Ihre Positionen sind ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Prämissen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte das bisherige Verbot der passiven Sterbehilfe aufgehoben.

Auf Einladung der Bundesregierung beginnt am Montag das fünftägige „Dialogforum Sterbehilfe“. Dabei beraten Hilfsorganisationen, Pflegeeinrichtungen, die Ärztekammer, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Verfassungsdienst, das Sozialministerium und eben Religionsgemeinschaften online über ein künftiges Gesetz, das die „Hilfe zum Selbstmord“ regelt. Dieses soll bis zum Sommer stehen.

Das aus 25 Personen bestehende Gremium soll Vorschläge erarbeiten, wie ein neu gestaltetes verfassungskonformes Gesetz aussehen könnte. Bereits vor dem VfGH-Spruch hatten Religionsgemeinschaften vor einer Lockerung der Gesetzeslage gewarnt und von einem „Dammbruch“ gesprochen. Es wird befürchtet, dass Druck auf unheilbar kranke und/oder pflegebedürftige Menschen ausgeübt werden könnte.

Katholisch:

Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Die römisch-katholische Kirche tritt für Sterbebegleitung statt Sterbehilfe ein. Sosehr es eine „demokratiepolitische Tatsache“ sei, dass in Österreich in gewissem Rahmen Sterbehilfe zugelassen wird, „kann die Bischofskonferenz nie ein Gesetz gutheißen, das Hilfe zum Suizid unterstützt“, sagte Bischof Hermann Glettler kürzlich laut Kathpress.

Die neue Regelung dürfe nicht dazu führen, ein Menschenleben als „lebensunwert“ zu bewerten, die Suizidprävention und die Begleitung der Sterbenden müssten als primäre Aufgabe eines Sozialstaates abgesichert werden, sagte die auf biopolitische Fragen spezialisierte Juristin Stephanie Merckens, die für die Bischofskonferenz an dem Forum teilnimmt.

„An der Hand, nicht durch die Hand“
Ebenfalls für die römisch-katholische Kirche nimmt die Caritas-Generalsekretärin Anna Parr teil. Sie stützt sich auf den 2004 von Kardinal Franz König formulierten Satz, „dass Menschen an der Hand eines anderen Menschen sterben sollen und nicht durch die Hand eines anderen Menschen“.

Unbedingt sei bei der Formulierung des Gesetzesrahmens zum assistierten Suizid sicherzustellen, „dass jedweder Missbrauch und jedwede Geschäftemacherei durch gewinnorientierte Vereine und Unternehmen verhindert werden“, so Parr. Beide Vertreterinnen treten dafür ein, dass weder Gesundheitspersonal noch Institutionen zur Mitwirkung oder Beteiligung am assistierten Suizid gedrängt oder unter Druck gesetzt werden dürfen.

Diakonie:

„Freie Selbstbestimmungsfähigkeit“
Aus evangelischer Perspektive soll es in erster Linie darum gehen, die Palliativ- und Hospizangebote auszubauen. Denn bis jetzt bestehe kein Rechtsanspruch auf diese Versorgung, sagte Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie, zu religion.ORF.at. Zugleich würden viel mehr Menschen Palliativmedizin benötigen als Sterbehilfe.

Hinweis
Die Palliativmedizin behandelt Schmerzen und Leiden, strebt aber keine ursächliche Bekämpfung einer Krankheit (mehr) an.

In Hospizeinrichtungen können unheilbar kranke Menschen ihre letzte Lebenszeit gut medizinisch betreut verbringen.

Ihr ist wichtig, dass assistierter Suizid an die „freie Selbstbestimmungsfähigkeit“ geknüpft wird. Es brauche ein „Schutzgesetz“, das die, die Hilfe wollen und jene, die darum gebeten werden, vor Missbrauch und Druck zu schützen. Der Wunsch nach Sterbehilfe sei ihrer Erfahrung nach eher „tiefe Verzweiflung“ und Ausdruck großer Angst vor Kontrollverlust und Schmerzen.

Die Diakonie-Direktorin ist dafür, das Recht auf Selbstbestimmung zuerst auf das Leben zu beziehen und dann erst auf den Tod. Wichtig sei in jedem Fall, die Menschen, die den Wunsch zu sterben äußern, nicht alleine zu lassen.

Fortsetzung ...
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Beitrag von Franz Mo 26 Apr - 18:23

...Fortsetzung:

Islam:

Drei Denkrichtungen

Islamisch gesehen darf der Mensch sein Leben nicht selbst beenden und auch aktive Sterbehilfe wird kategorisch abgelehnt. Die Website Kultur und Gesundheit.de zitiert den Propheten Mohammed folgendermaßen: „Wünscht euch nicht den Tod herbei, auch wenn es euch sehr schlecht geht, sondern sagt im äußersten Fall: ,O Gott, lass mich weiterhin leben, solange das Leben besser für mich ist, und lass mich sterben, wenn der Tod besser für mich ist!’“

Zur passiven Sterbehilfe gibt es im Islam drei Denkrichtungen:

Die erste spricht von einer Therapiepflicht auch in aussichtslosen Fällen und macht keinen Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe – lehnt also beide ab.

Die zweite Richtung empfiehlt Therapien am Lebensende, spricht aber nicht von Pflicht.

Und die dritte Richtung stellt lebenserhaltende medizinische Maßnahmen frei. Wünsche von Patienten und Familien sollen berücksichtigt werden. Wichtig sei immer die Intention, die hinter einer Handlung steht. Es dürfe demnach jemandem erlaubt werden, zu sterben, so der Artikel.

Judentum:

Sterbehilfe nicht erlaubt

Gemäß jüdischem Recht ist jede Art von Sterbehilfe – aktive und auch passive – verboten. Der Mensch habe nicht das Recht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen – und zwar weder die betroffenen Personen, noch Angehörige oder Ärztinnen und Ärzte, sagte der Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister gegenüber religion.ORF.at.

Was in aussichtslosen Fällen, die für jeden individuell geprüft werden müssen, möglich ist, ist das natürliche Auslaufenlassen von Medikamenten. Also etwa kann das Nachfüllen von Medikamenten unterlassen werden. Nach jüdischem Recht sei man nicht verpflichtet, aktiv das Leben oder das Leiden zu verlängern.

„Exekutorrolle, die uns nicht zusteht“
Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung kann es aus Sicht des Rabbiners, der auch Sterbebegleitung macht, nicht geben – also auch kein Gesetz. Auch er warnt vor Missbrauch. Denn schon jetzt werde in Spitälern teils empfohlen, die Maschinen abzudrehen, weil Betten gebraucht würden. Er fürchtet auch, dass Patienten eingeredet werden könnte, beim Sterben nachzuhelfen. Hofmeister sieht die Gefahr, dass man in eine „Exekutorrolle, die uns nicht zusteht“ kommt.

Buddhismus:

Den Tod enttabuisieren

Der Präsident der Österreichischen buddhistischen Religionsgesellschaft, Gerhard Weissgrab, sieht in der aktuellen Diskussion die Chance, den Tod in der Gesellschaft zu enttabuisieren. Denn er werde als „Versagen“ dargestellt und versucht, aus der Welt zu schaffen. Der Tod gehöre aber nun mal zum Leben dazu, so Weissgrab.

Seine Priorität liegt im Ausbau der Palliativmedizin und Hospizangebote „damit ein Sterbewunsch gar nicht aufkommt“, so Weissgrab. Eine zentrale Rolle spiele im Buddhismus aber die Eigenverantwortung. Und da der Buddhismus eine Erkenntnisreligion sei und keine Gebotsreligion, sei man Sterbehilfe gegenüber „nicht gänzlich verschlossen“.

Aus karmischer Sicht allerdings ist ein Selbstmord keine Lösung und bringe keine Befreiung. Denn die Bedingungen, die zum Leid im jetzigen Leben geführt haben, würden durch einen Suizid in die nächste Existenz mitgenommen.

Nina Goldmann, religion.ORF.at
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Beitrag von Spaceship Di 27 Apr - 7:35

Danke Franz.
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