Christsein Heute
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Franz‘ Kapelle

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Franz‘ Kapelle - Seite 11 Empty Re: Franz‘ Kapelle

Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:43

Der Gläubige soll den Namen des Herrn bezeugen, indem er furchtlos seinen Glauben bekennt [Vgl. Mt 10,32; 1 Tim 6,12]. Predigt und Katechese sollen von Anbetung und Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein.
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:44

Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot.
Sie besteht darin, daß man -- innerlich oder äußerlich -- gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, „die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist" (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion.
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:45

Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde [Vgl. CIC, can. 1369].
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:45

Flüche, die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen, sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn. Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes.

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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:45

„Der Name Gottes ist da groß, wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht, die seiner Größe und Majestät gebühren. Der Name Gottes ist da heilig, wo man ihn in Verehrung und in Furcht, ihn zu beleidigen, ausspricht" (Augustinus, serm. Dom. 2,45, 19).
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:46

Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. „Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören" (Dtn 6, 13).
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 12:46

Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen" (Mt 5,33 34.37) [Vgl. Jak 5,12]. Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes „Gott" zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird.
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 17:00

In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit" (CIC, can. 1199, § 1).
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 17:01

Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen.
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Beitrag von Franz Sa 29 Sep - 17:01

Das Sakrament der Taufe wird gespendet „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Mt 28,19). In der Taufe heiligt der Name des Herrn den Menschen, und der Christ erhält seinen Namen in der Kirche. Es kann der Name eines Heiligen sein, das heißt eines Jüngers Christi, der in vorbildlicher Treue zu seinem Herrn gelebt hat. Der Namenspatron ist ein Vorbild christlicher Liebe und sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysterium oder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. „Die Eltern, die Paten und der Pfarrer haben dafür zu sorgen, daß kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist" (CIC, can. 855)
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