Franz‘ Kapelle
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Re: Franz‘ Kapelle
Der hl. Johannes Chrysostomus empfiehlt den jungen Ehemännern, zu ihrer Gattin zu sagen: „ [Ich habe dich in meine Arme genommen] und liebe dich sogar mehr als mein Leben. Das gegenwärtige Leben bedeutet ja nichts, und mein glühendster Traum ist der, es zusammen mit dir so zu durchschreiten, daß wir sicher sind, in dem Leben, das unser harrt, nicht voneinander getrennt zu werden ... Deine Liebe geht mir über alles, und nichts wäre für mich schmerzlicher, als nicht so gesinnt zu sein wie du" (hom. in Eph. 20,.
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Re: Franz‘ Kapelle
Eheliche Fruchtbarkeit
Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die „auf der Seite des Lebens" steht (FC 30), „daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß" (HV 11). „Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen -- liebende Vereinigung und Fortpflanzung --‚ die beide dem ehelichen Akt innewohnen" (HV 12) [Vgl. Pius Xl., Enz. „Casti connubii"].
Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die „auf der Seite des Lebens" steht (FC 30), „daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß" (HV 11). „Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen -- liebende Vereinigung und Fortpflanzung --‚ die beide dem ehelichen Akt innewohnen" (HV 12) [Vgl. Pius Xl., Enz. „Casti connubii"].
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Re: Franz‘ Kapelle
Dazu berufen, Leben zu schenken, haben die Gatten an der Schöpfer- kraft und Vaterschaft Gottes teil [Vgl. Eph 3,14; Mt 23,9.]. „In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen" (GS 50,2).
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Re: Franz‘ Kapelle
Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung. Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln
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Re: Franz‘ Kapelle
„Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit" (GS 51,3).
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Re: Franz‘ Kapelle
„Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist" (HV 12).
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Re: Franz‘ Kapelle
Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [Vgl. HV 16] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen „ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel" (HV 14).
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Re: Franz‘ Kapelle
„Während die geschlechtliche Vereinigung ihrer ganzen Natur nach ein vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringt, wird sie durch die Empfängnisverhütung zu einer objektiv widersprüchlichen Gebärde, zu einem Sich-nicht-ganz-Schenken. So kommt zur aktiven Zurückweisung der Offenheit für das Leben auch eine Verfälschung der inneren Wahrheit ehelicher Liebe, die ja zur Hingabe in personaler Ganzheit berufen ist." Dieser anthropologische und moralische Unterschied zwischen der Empfängnisverhütung und der Zuflucht zu den natürlichen Fruchtbarkeitszyklen ist „mit zwei sich ausschließenden Vorstellungen von Person und menschlicher Sexualität verknüpft"(FC 32).
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Re: Franz‘ Kapelle
. „Mögen alle daran denken: Das menschliche Leben und die Aufgabe, es weiterzuvermitteln, haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden, sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen" (GS 51,4).
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Re: Franz‘ Kapelle
Keine Kinder bekommen zu können, ist für Eheleute ein schweres Leid. „Herr, mein Herr, was willst du mir schon geben? Ich gehe doch kinderlos dahin . . .„ (Gen 15,2). „Verschaff mir Söhne! Wenn nicht, sterbe ich" schreit Rahel ihrem Gatten Jakob zu (Gen 30,1).
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