Christsein Heute
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Missbrauchsfälle in der RKK

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Beitrag von Spaceship Do 1 Apr - 8:21

Heinz ich kann dich gut verstehen.
Diese Priester sollten hinter Gitter.
Dort werden sie dann die Hölle erleben.

Die Insassen haben ein Ehrenkodex.
Kein Kindermissbrauch.

Und Zum Knast verurteilte wegen Kindesmissbrauch , erfahren die Lynchjustiz von den anderen Mithäftlingen.
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Beitrag von Franz Do 1 Apr - 8:28

Spaceship schrieb:Heinz ich kann dich gut verstehen.
Diese Priester sollten hinter Gitter.
Dort werden sie dann die Hölle erleben.

Die Insassen haben ein Ehrenkodex.
Kein Kindermissbrauch.

Und Zum Knast verurteilte wegen Kindesmissbrauch , erfahren die Lynchjustiz von den anderen Mithäftlingen.
Hölle im Knast und Lynchjustiz sind natürlich abzulehnen.
Wir haben Gesetze und den Strafvollzug.
Und so soll es sein, das gilt für jeden Täter.
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Beitrag von Spaceship Do 1 Apr - 8:29

Franz schrieb:
Spaceship schrieb:Heinz ich kann dich gut verstehen.
Diese Priester sollten hinter Gitter.
Dort werden sie dann die Hölle erleben.

Die Insassen haben ein Ehrenkodex.
Kein Kindermissbrauch.

Und Zum Knast verurteilte wegen Kindesmissbrauch , erfahren die Lynchjustiz von den anderen Mithäftlingen.
Hölle im Knast und Lynchjustiz sind natürlich abzulehnen.
Wir haben Gesetze und den Strafvollzug.
Und so soll es sein, das gilt für jeden Täter.

Franz , das ist halt der Ehrenkodex.

Im Knast herrschen eigene Gesetze
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Beitrag von Franz Di 1 Jun - 19:06

Kindesmissbrauch: Vatikan erneuert Kirchenrecht

Die römisch-katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Zudem formuliert das kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici (CIC), Strafen nun detaillierter, wie mehrere Agenturen heute berichteten.
(ORF)
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Beitrag von Franz Fr 4 Jun - 22:29

Die katholische Kirche in Deutschland sei an einen „toten Punkt“ gekommen?

Völlig überraschend hat Kardinal Reinhard Marx Papst Franziskus um eine Entbindung von seinem Amt als Münchner Erzbischof gebeten.

Als Grund nannte Marx in einer Pressekonferenz am Freitag die Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche. Er wolle damit „Mitverantwortung“ für die „Katastrophe des sexuellen Missbrauchs“ übernehmen.

Die Untersuchungen zu den Missbrauchsskandalen der vergangenen Jahrzehnte hätten gezeigt, dass diese unter anderem auch auf „institutionelles oder systemisches Versagen“ der katholischen Kirche zurückzuführen seien, erklärte der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Zugleich sei in den jüngsten Debatten allerdings offensichtlich geworden, „dass manche in der Kirche gerade dieses Element der Mitverantwortung und damit auch Mitschuld der Institution nicht wahrhaben wollen“.

Nicht amtsmüde, will aber „Zeichen setzen“
Marx spielte damit ganz offenkundig auf den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an. Dieser wird wegen der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in seinem Erzbistum scharf kritisiert, lehnt bis heute persönliche Konsequenzen aber ab. Papst Franziskus lässt die die Vorgänge in Köln mittlerweile durch eigene Abgesandte untersuchen. Marx wollte mit seinem Schritt ein „Zeichen“ der Übernahme von Verantwortung im Namen der Kirche als Institution setzen, das die Opfer „zu Recht“ einforderten. Die katholische Kirche in Deutschland sei an einen „toten Punkt“ gekommen. Es sehe die Gefahr, dass versucht werde, die Missbrauchsskandale „rein administrativ zu erledigen“. Dieses sei ihm „zu wenig“. Amtsmüde will er aber nicht sein.

Katholische Laien entsetzt
Unter den deutschen katholischen Laien löste die Nachricht von dem Rückzugsgesuch Entsetzen aus. Mit Marx gehe „der Falsche“, erklärte der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg. Marx habe bei der Missbrauchsaufarbeitung und beim synodalen Weg viel geleistet. Der synodale Weg ist ein Gesprächsformat, in dem Vertreter der Kirche und katholische Laien über die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und andere Reformen reden.
(Krone at)
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Beitrag von Franz Sa 31 Jul - 21:59


Experte: „Kirchliche Gefängnisse“ für Missbrauchstäter

Der kirchliche Experte für Missbrauchsprävention, Hans Zollner, hat eine Form von „kirchlichen Gefängnissen“ für Missbrauchstäter ins Gespräch gebracht. Dort könnten Täter nach verbüßter Haftstrafe aufgenommen und weiter streng kontrolliert werden, um zu verhindern, dass sie wieder missbrauchen, wie Zollner zu religion.ORF.at sagt.

Wie die römisch-katholische Kirche mit Missbrauchstätern in ihren eigenen Reihen umgegangen ist, hat im Laufe der vergangenen Jahrzehnte weltweit Schlagzeilen und Erschütterung verursacht. Die Kirche vertuschte Missbrauch systematisch, Täter wurden lange Zeit lediglich versetzt und konnten an anderer Stelle andere Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sexuell missbrauchen.

Der Psychologe und Ordenspriester Zollner ist Leiter des römischen Kinderschutzzentrums Center for Child Protection (CCP) der Päpstlichen Universität Gregoriana und gilt als einer der führenden Experten für Missbrauchsprävention der römisch-katholischen Kirche. Wenn es nach ihm geht, sollten Täter, die sich schweren Missbrauchs schuldig gemacht haben, nach ihrer Haftstrafe in kirchlichen Einrichtungen betreut und kontrolliert werden. Es sei eine wichtige „Präventionsmaßnahme“, sagt Zollner.

Häuser in „entlegenen Gegenden“

Eines der wichtigsten Instrumente bei Missbrauchstätern in der Kirche und außerhalb sei es, sie zu kontrollieren, „dass man mit ihnen genau definiert, was sie tun dürfen, wen sie treffen dürfen, wie sie Kontakt halten, wie sie das Internet benutzen“. In so einer Einrichtung solle genau das gewährleistet werden.

Zollner verweist auf die USA, wo seit Jahrzehnten Erfahrungen mit solchen Einrichtungen gemacht worden seien, die als „etwas Ähnliches wie ein Gefängnis“ beschrieben werden. Dort würden Täter, „die dem zustimmen, dass sie in so ein Haus gehen, weil sie wissen, dass sie kontrolliert werden müssen“ leben. Und zwar in „entlegenen Gegenden“ und „an ein sehr strenges Regime“ mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gebunden, sagt der Jesuit.

Flächendeckendes Angebot

Zollner plädiert dafür, kirchliche Häuser für Missbrauchstäter „flächendeckend“ anzubieten. Diese Art von Einrichtung sei „ein Weg, der speziell in westlichen, in hochspezialisierten Gesellschaften wie in Europa, USA oder in Kanada Anwendung finden müsste“, sagt Zollner.

„Ich glaube, dass es in anderen Weltgegenden, wo die gemeinschaftliche Verantwortung stärker im Vordergrund steht, unter Umständen auch Pfarrgemeinden oder geistliche Gemeinschaften anderer Art einen Weg aufzeigen könnten, wie man Missbrauchstäter kontrolliert und es ihnen so schwer als möglich macht, dass sie wieder missbrauchen“, erklärt der Experte für Missbrauchsprävention.

Hans Zollner ist Mitglied der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission und Leiter des römischen Kinderschutzzentrums „Centre for Child Protection“

Hans Zollner, Priester, Psychologe und Experte für Missbrauchsprävention
Viele Missbrauchstäter „wieder straffällig“
„Wir wissen aus Studien, dass ein hoher Anteil der Missbrauchstäter ein ziemlich hohes Risiko hat, wieder straffällig zu werden, also wieder zu missbrauchen, obwohl sie im Gefängnis waren, sie Therapie gemacht haben und andere Auflagen gemacht wurden“, sagt Zollner. Wenn diese Auflagen nach einer gewissen Zeit ausliefen, dann bestehe „keine Kontrolle mehr“ – und zwar „weder in der Kirche noch in der Gesellschaft“.

„Wenn man sagt, wir kümmern uns um Täter, dann kann es leicht so verstanden werden: ‚Schau, der Kirche geht es wiederum mehr um die Täter als um die Opfer.‘ Das ist natürlich nicht intendiert. Es geht darum, dass keine neuen Opfer geschaffen werden“, sagt Zollner.

Nach Entlassung „kein Zugriff“

Staatliche und kirchliche Strafen müssten nach Meinung Zollners bereits verbüßt worden sein, bevor Missbrauchstäter in so ein kirchliches Heim aufgenommen werden. Die höchste Kirchenstrafe für einen Kleriker ist übrigens die Entlassung aus dem Klerikerstand. Damit werden Geistliche wieder in den Laienstand zurückversetzt und verlieren alle mit der Weihe verbundenen Rechte. Er sei davon überzeugt, „dass Täter im Normallfall aus dem Priesteramt entlassen werden und auf jeden Fall nie mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollen“, sagt Zollner. Allerdings bringe die Entlassung mit sich, dass die Kirche „keinen Zugriff mehr“ auf die Täter habe.

Faktisch hört die kirchliche Verantwortung mit der Entlassung auf. „Dann hat der Bischof oder Provinzial keine Möglichkeit mehr des Zugriffs, der Kontrolle oder der Superversion.“ Und das sei ein Zwiespalt, mit dem „wir leben“, sagt Zollner. Kirchliche Einrichtungen, wie der Jesuit sie vorschlägt, könnten ein Ausweg sein.

Einsicht und Zustimmung notwendig

Doch solche kirchlichen Kontrolleinrichtungen für Missbrauchstäter können im Grunde auch nur „auf der mehr oder weniger freien Mitarbeit“ der Betroffenen beruhen. Missbrauchstäter zum Schutz potenzieller Opfer isolieren: „Das kann natürlich nur dort gelingen, wo Täter und Täterinnen, dem auch zustimmen“, sagt der Psychologe. „Und das setzt voraus, dass ein Täter auch einsieht, was an unglaublichem Schaden er angerichtet hat, welche Wunden er geschlagen hat.“

„Die große Frage“ sei für ihn, wie viel Schuldeinsicht es aufseiten von Tätern gebe, inwieweit sie bereit seien, daran zu arbeiten, „dass sie nicht weiter missbrauchen“. Zollner: „Das kann man halt nicht erzwingen.“ Leider gebe es auch jene Missbrauchstäter, die nicht einsehen, „dass sie Kindern und Jugendlichen das Leben zerstört haben, sondern sich selbst als Opfer stilisieren“.

Manche bleiben „Risiko“

Davon, ob die Einsicht bei jenen, die in so einem kirchlichen Gefängnis untergebracht sind, über die Jahre weiter wächst, von der Schwere des Missbrauchs und davon, wie hoch das Risiko von Expertinnen und Experten eingeschätzt wird, „dass die Person wieder missbraucht“, hänge es auch ab, ob der Missbrauchstäter irgendwann wieder in die Gesellschaft entlassen werden solle.

„Jeder Mensch hat auch ein Recht, sich bessern zu können, und wenn das in einer koordinierten Übergangsphase nachweisbar ist und das Risiko aus dem, was man erfassen kann, tatsächlich so gering ist, dass man diese Person sozusagen wieder frei in der Gesellschaft sich bewegen lassen kann, dann gibt es keinen Grund, das nicht zu tun“, so Zollner. „Ich muss sagen, dass das bei manchen Menschen nicht möglich sein wird, weil die auch wissen, dass sie ein Risiko darstellen und sich nicht unter Kontrolle haben.“ Diese Menschen sollten dann für immer von der Gesellschaft abgeschieden bleiben.

Clara Akinyosoye, religion.ORF.at
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Beitrag von Franz Mo 23 Aug - 20:11

Katholisch
Jugendorganisationen für geänderte Sexuallehre

Veränderungen in der Sexuallehre der römisch-katholischen Kirche fordern die Verantwortlichen der kirchlichen Kinder- und Jugendverbandsarbeit in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Südtirol. Die aktuelle Sexuallehre stehe „gegen die Botschaft des Evangeliums“.

Sie verursache viel Leid und sei ein Risikofaktor für sexualisierte Gewalt, hieß es in einem von der Katholischen Jugend Österreich (KJÖ) am Montag verbreiteten gemeinsamen Appell nach der jüngsten sogenannten DACHS-Konferenz. Das DACHS ist das Netzwerk der deutschsprachigen katholischen Kinder- und Jugendverbandsarbeit.

In Brixen waren dazu am Wochenende Vertreterinnen und Vertreter der KJÖ, der Katholischen Jungschar Österreich (KJSÖ) und der kirchlichen Jugendarbeit der Schweiz sowie von Südtirols Katholischer Jugend (SKJ) und aus dem Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) zusammengekommen.

Neuerarbeitung der Sexuallehre nötig
Zur Verhinderung sexualisierter Gewalt sei eine Neuerarbeitung der kirchlichen Sexuallehre notwendig, betonte der KJÖ-Vorsitzende Tobias Kirschner. „Durch die Ignoranz gegenüber human- und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen wird der systemische Machtmissbrauch ermöglicht“, so Kirschner.

„Die Verletzung von Menschenrechten durch die katholische Kirche insbesondere mit Blick auf homosexuelle sowie trans-, inter- und queere Menschen ist nicht länger hinzunehmen und widerspricht dem Evangelium“, hielt der BDKJ-Bundesvorsitzende Gregor Podschun fest. „Dass die diskriminierende Sexuallehre ein Identifikationsmerkmal der katholischen Kirche geworden ist, finden wir empörend“, erklärte Murielle Egloff, Präsidentin der Ministrantinnen- und Ministrantenpastoral der Deutschschweiz.

Mitgestaltung und Mitentscheidung gefordert
Die DACHS-Konferenz befasste sich zugleich mit verbesserten Teilhabe-Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Pfarrgemeinden. „Mitgestaltung und Mitentscheidung darf sich nicht nur auf Gottesdienstgestaltungen beschränken, sondern muss auch tief in die Struktur mitaufgenommen werden“, erklärte der Landesleiter von Südtirols Katholischer Jugend, Simon Klotzner.

Die Vertreter der deutschsprachigen Jugend- und Kinderorganisationen vereinbarten in Brixen zugleich eine dauerhafte Zusammenarbeit. Ein Schwerpunkt soll die Ermöglichung der Partizipation von jungen Menschen an den Prozessen der Bischofssynode 2023 in Rom bilden.

red, religion.ORF.at/KAP
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Beitrag von Franz Di 31 Aug - 16:59

Missbrauch: Bischofskonferenz aktualisiert Richtlinien

Die Österreichische Bischofskonferenz hat ihre seit 2010 gültigen Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt zum zweiten Mal überarbeitet und veröffentlicht. Sie treten mit 1. September in Kraft und gelten wie bisher für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das berichteten APA und Kathpress am Dienstag. So wurden die Möglichkeiten, genaue Überprüfungen durchzuführen, erweitert. Andererseits können Verfahren verkürzt werden, wenn das im Interesse der Opfer ist. Neu eingerichtet wird ein „Beirat Opferschutz“.

Die in der Rahmenordnung enthaltene Verfahrensordnung regelt das Zusammenwirken verschiedener kirchlicher Einrichtungen: Neben den diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Betroffene sind es die Diözesankommissionen, die Verdachtsfällen nachgehen und den Bischof, Ordinarius oder die Oberen und Oberinnen bei der Entscheidung beraten. Auch die Ordensverantwortlichen sind in genau geregelter Form in das Verfahren einbezogen.

Ombudsstelle entscheidet über Hilfe

Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die „Unabhängige Opferschutzkommission“ unter dem Vorsitz der früheren steirischen ÖVP-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche „Stiftung Opferschutz“. Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.

Hans Zollner ist Mitglied der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission und Leiter des römischen Kinderschutzzentrums „Centre for Child Protection“

„Kirchliche Gefängnisse“ für Missbrauchstäter

Im Sinne der Prävention werden laut Kathpress derzeit detaillierte Bestimmungen für die lokale, regionale und diözesanübergreifende Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet. Diese sollen demnächst gesondert von der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz erlassen werden. Als neue Formen von Missbrauch bzw. Gewalt wird in der Rahmenordnung nun auch „Spirituelle Gewalt“ (auch als geistlicher Missbrauch bezeichnet) sowie Gewalt in digitalen Medien thematisiert.

Tausende Fälle

Seit 2010 hat die Opferschutzkommission 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Mit Stand vom 31. Mai 2021 sind 140 Fälle noch in Bearbeitung, in 215 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der Opferschutzkommission akzeptiert und umgesetzt.

Den Betroffenen wurden bisher in Summe 32,7 Mio. Euro zuerkannt, davon 25,9 Mio. Euro als Finanzhilfen und 6,8 Mio. Euro für Therapien. Bis zu 70 Prozent der Zahlungen werden von Ordensgemeinschaften geleistet.

Die meisten Vorfälle seien rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. 51,2 Prozent der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,3 Prozent in den 1970er-Jahren, 10,6 Prozent in den 1980er-Jahren, 4,1 Prozent in den 1990er-Jahren und 1,3 Prozent seit 2000. 0,5 Prozent der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet.

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