Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
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Frohnatur81
Regenbogenbunt
Franz
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Regenbogenbunt :
Kann ich nicht nachvollziehen, da ich keinerlei Vorteile darin sehe. Warum den Priestern nicht die Mündigkeit zusprechen, dies selber zu entscheiden?
Ich auch nicht - Ihnen sollte die Wahlfreiheit gegeben werden.
Franz :
Missbrauchsgipfel kein Allheilmittel
Der Papst sollte endlich mal Klartext reden - und bei den Missbrauchsfällen etwas dagegen unternehmen
Kann ich nicht nachvollziehen, da ich keinerlei Vorteile darin sehe. Warum den Priestern nicht die Mündigkeit zusprechen, dies selber zu entscheiden?
Ich auch nicht - Ihnen sollte die Wahlfreiheit gegeben werden.
Franz :
Missbrauchsgipfel kein Allheilmittel
Der Papst sollte endlich mal Klartext reden - und bei den Missbrauchsfällen etwas dagegen unternehmen
Spaceship- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
\"Spaceship schrieb:
Franz :
Missbrauchsgipfel kein Allheilmittel
Der Papst sollte endlich mal Klartext reden - und bei den Missbrauchsfällen etwas dagegen unternehmen
Hi Spaceship!
Da gebe ich dir Recht!
Franz- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Immer mehr beschuldigt
Missbrauchsvorwürfe gegen 286 Priester in Texas
Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kriche weitet sich immer weiter aus. Nun werden auch im US-Staat Texas Hunderte katholische Priester sexueller Übergriffe auf Kinder beschuldigt. Die mutmaßlichen Taten reichen bis in die 1940er-Jahre zurück. Der Erzbischof von Houston, Kardinal Daniel DiNardo sprach in einer Stellungnahme von „einer schweren Krise der Kirche“.
Die „New York Times“ hatte am Freitag berichtet, dass 286 Priester aus 14 Diözesen in Texas glaubhaft beschuldigt wurden. Einige der mutmaßlichen Täter sind bereits gestorben, die meisten sind schon seit Jahren nicht mehr aktiv im Priesteramt.
Missbrauchsskandal weitet sich aus
Die Nachrichten aus Texas sind ein weiterer Fall in einem offenbar riesigen Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche der USA. Die Enthüllungen hatten mit einem Bericht der Strafverfolgungsbehörden in Pennsylvania begonnen. Seitdem haben zahlreiche weitere US-Staaten Untersuchungen eingeleitet.
Der Missbrauchsskandal erschüttert die katholische Kirche in mehreren Ländern der Welt. Während des Weltjugendtags in Panama hatte der Papst ihn nicht zum zentralen Thema gemacht, aber mehrfach darauf angespielt. Für den 21. bis 24. Februar hat Franziskus die Spitzen der Bischofskonferenzen aus aller Welt in den Vatikan einberufen. Bei dem Treffen solle es zu allererst darum gehen, ein Bewusstsein für das „Drama“ zu schaffen, sagte Franziskus.
krone.at
Missbrauchsvorwürfe gegen 286 Priester in Texas
Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kriche weitet sich immer weiter aus. Nun werden auch im US-Staat Texas Hunderte katholische Priester sexueller Übergriffe auf Kinder beschuldigt. Die mutmaßlichen Taten reichen bis in die 1940er-Jahre zurück. Der Erzbischof von Houston, Kardinal Daniel DiNardo sprach in einer Stellungnahme von „einer schweren Krise der Kirche“.
Die „New York Times“ hatte am Freitag berichtet, dass 286 Priester aus 14 Diözesen in Texas glaubhaft beschuldigt wurden. Einige der mutmaßlichen Täter sind bereits gestorben, die meisten sind schon seit Jahren nicht mehr aktiv im Priesteramt.
Missbrauchsskandal weitet sich aus
Die Nachrichten aus Texas sind ein weiterer Fall in einem offenbar riesigen Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche der USA. Die Enthüllungen hatten mit einem Bericht der Strafverfolgungsbehörden in Pennsylvania begonnen. Seitdem haben zahlreiche weitere US-Staaten Untersuchungen eingeleitet.
Der Missbrauchsskandal erschüttert die katholische Kirche in mehreren Ländern der Welt. Während des Weltjugendtags in Panama hatte der Papst ihn nicht zum zentralen Thema gemacht, aber mehrfach darauf angespielt. Für den 21. bis 24. Februar hat Franziskus die Spitzen der Bischofskonferenzen aus aller Welt in den Vatikan einberufen. Bei dem Treffen solle es zu allererst darum gehen, ein Bewusstsein für das „Drama“ zu schaffen, sagte Franziskus.
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Franz- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Abtreibung ist laut Papst kein „Menschenrecht“
Papst Franziskus hat davor gewarnt, Abtreibung als „Menschenrecht“ zu betrachten. Das Leben sei kein „Konsumgut“, das man nach Belieben „verwenden und wegwerfen“ könne, sagte der Papst vor italienischen Lebensschützern am Samstag im Vatikan.
Vielmehr sei die Tötung Ungeborener „ein ernsthaftes Problem“. Die Vernichtung des Lebens bereits in seinen Anfängen sei Zeichen einer weit verbreiteten „kalten Berechnung“. Franziskus betonte: „Dann wird sogar das Leben auf Konsumgüter reduziert, die verwendet und bei Bedarf weggeworfen werden.“
Franziskus hat die Politik zur Verteidigung des Lebens aufgerufen
Geburt von Kindern bedeute Zukunft und Hoffnung
Der Papst kritisierte, dass die Gesetzgebung vieler Staaten die Abtreibung unterstütze. „Ich nutze diese Gelegenheit, um alle Politiker aufzurufen, unabhängig von ihrer Glaubensüberzeugung die Verteidigung des Lebens als Grundstein des Gemeinwohls zu achten und hierfür in der Gesellschaft einzutreten.“ Die Geburt von Kindern bedeute Zukunft und Hoffnung.
Franziskus sprach vor einer Delegation der italienischen „Bewegung für das Leben“ („Movimento per la vita“) einem Zusammenschluss von mehr als 600 lokalen und überregionalen Lebensschutzorganisationen. Anlass ihres Besuchs war der „Tag für das Leben“, den die italienischen Bischöfe vor 41 Jahren eingeführt hatten.
religion.ORF.at/APA/KAP
Papst Franziskus hat davor gewarnt, Abtreibung als „Menschenrecht“ zu betrachten. Das Leben sei kein „Konsumgut“, das man nach Belieben „verwenden und wegwerfen“ könne, sagte der Papst vor italienischen Lebensschützern am Samstag im Vatikan.
Vielmehr sei die Tötung Ungeborener „ein ernsthaftes Problem“. Die Vernichtung des Lebens bereits in seinen Anfängen sei Zeichen einer weit verbreiteten „kalten Berechnung“. Franziskus betonte: „Dann wird sogar das Leben auf Konsumgüter reduziert, die verwendet und bei Bedarf weggeworfen werden.“
Franziskus hat die Politik zur Verteidigung des Lebens aufgerufen
Geburt von Kindern bedeute Zukunft und Hoffnung
Der Papst kritisierte, dass die Gesetzgebung vieler Staaten die Abtreibung unterstütze. „Ich nutze diese Gelegenheit, um alle Politiker aufzurufen, unabhängig von ihrer Glaubensüberzeugung die Verteidigung des Lebens als Grundstein des Gemeinwohls zu achten und hierfür in der Gesellschaft einzutreten.“ Die Geburt von Kindern bedeute Zukunft und Hoffnung.
Franziskus sprach vor einer Delegation der italienischen „Bewegung für das Leben“ („Movimento per la vita“) einem Zusammenschluss von mehr als 600 lokalen und überregionalen Lebensschutzorganisationen. Anlass ihres Besuchs war der „Tag für das Leben“, den die italienischen Bischöfe vor 41 Jahren eingeführt hatten.
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Franz- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle
Papst Franziskus hat für die katholische Kirche eine Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen. Kleriker und Ordensleute müssen ab Juni Missbrauchs- und Vertuschungsfälle umgehend der Kirche anzeigen. Das gilt aber nicht für staatliche Behörden.
Ein derartiger Schritt war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. Das am Donnerstag veröffentlichte kirchliche Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein.
Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen bis spätestens Juni 2020 ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten.
„Universell gültige Rechtsvorschrift“
„Während diese Verpflichtung bis dato in einem gewissen Sinne dem persönlichen Gewissen überlassen war, wird sie nunmehr zu einer universell gültigen Rechtsvorschrift“, sagte der Chefredakteur der Kommunikationsabteilung des Vatikans, Andrea Tornielli. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten.
Papst FranziskusAPA/AFP/Filippo Monteforte
Papst Franziskus hat ein „Motu proprio“ zur Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen
In dem apostolischen Schreiben „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) heißt es zudem, die katholischen Diözesen in aller Welt müssten bis spätestens Juni nächsten Jahres „eine oder mehrere dauerhafte und der Öffentlichkeit leicht zugängliche“ Anlaufstellen für Anzeigen einrichten.
Unterlassungen aufspüren
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört ein Verfahren, mögliche Unterlassungen von Verantwortlichen aufzuspüren. Für entsprechende Voruntersuchungen gegen Bischöfe erhalten die Metropolitan-Erzbischöfe eine besondere Rolle. In Österreich sind das der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn und der Salzburger Erzbischof Franz Lackner. Um Verfahren zu beschleunigen, muss der Vatikan binnen 30 Tagen über den Stand der Voruntersuchungen informiert werden.
Außerdem werden alle Kleriker und Angehörigen von Ordensgemeinschaften auch rechtlich verpflichtet, Informationen über möglichen Missbrauch oder eventuelle Unterlassungen beim Kirchenoberen zu melden. Das gilt künftig nicht mehr nur im Fall minderjähriger und schutzbefohlener Opfer, sondern auch, wenn Ordensfrauen sowie abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen und -novizinnen betroffen sind sowie im Fall von Kinderpornografie.
Unberührt bleiben eine Meldepflicht aufgrund staatlicher Gesetze und bestehende Kooperationen zwischen Kirche und Behörden. Bisher geltende kirchliche Strafen werden nicht verschärft. Das Beichtgeheimnis bleibt von den neuen Normen unberührt, aber das bisher für Missbrauchsverfahren generell geltende „päpstliche Geheimnis“ wird in einem zentralen Punkt aufgehoben. In dem neuen Gesetz heißt es dazu: „Wer eine Meldung erstattet, dem kann kein Schweigegebot hinsichtlich des Inhalts auferlegt werden.“
Folge des Antimissbrauchsgipfels
Die katholische Kirche steckt seit Jahren wegen Missbrauchsskandalen in vielen Ländern der Welt in einer ihrer schwersten Krisen. Der Papst steht stark unter Druck, seinen Worten von einer „Null Toleranz“-Politik auch Taten folgen zu lassen.
Motu proprio
Gibt der Papst auf eigene Initiative hin einen Erlass heraus, ist im katholischen Kirchenrecht von einem „Motu proprio“ die Rede - zu deutsch: „aus eigenem Antrieb“. Der Erlass behandelt in der Regel didaktische, administrative und kirchenrechtliche Fragen. Der Papst signiert das Dokument persönlich, um damit sein besonderes Interesse am Thema zu bekunden.
Das nun veröffentlichte „Motu proprio“ ist eine Folge des Antimissbrauchsgipfels, zu dem der Papst Ende Februar die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in den Vatikan geladen hatte. Danach war kritisiert worden, dass der Papst keine umfassenden Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern unternommen habe. Zuletzt stellte Franziskus einzig für den kleinen Vatikanstaat - in dem kaum Kinder leben - entsprechende Regeln auf.
Betreuung der Opfer
„Vos estis lux mundi“ legt außerdem fest, dass die Opfer zusammen mit ihren Familien mit Würde und Respekt behandelt werden und dass ihnen eine angemessene medizinische, therapeutische und psychologische Betreuung zuteilwerden soll.
Die neuen Vorschriften hinsichtlich des einzuführenden Meldesystems führen allerdings nicht weiter aus, worin diese „Systeme“ bestehen, um so den einzelnen Diözesen die Auswahl wirksamer Methoden zu überlassen, die sich aufgrund verschiedener Kulturen und örtlicher Gegebenheiten unterscheiden können. Missbrauchsopfer bzw. Anzeigende müssten jedenfalls sicher sein können, dass ihre Anzeigen mit höchster Seriosität behandelt werden, heißt es.
Die durchgängige Meldepflicht gilt nur für Kleriker und Ordensleute, die Laien werden aber ermutigt, sich auch dieses Systems zu bedienen, um Missbrauchs- und Belästigungsfälle der zuständigen kirchlichen Behörde zu melden.
Schutz für Anzeigende und Opfer
Bedeutsam sind auch jene Paragrafen, die dem Schutz derer gewidmet sind, die sich melden, um Anzeige zu erstatten. Diejenigen, die Informationen über Missbrauchsfälle beibringen, dürfen dem Schreiben zufolge wegen ihrer Anzeige nicht zu Opfern von „Beeinträchtigungen, Vergeltung oder Diskriminierungen“ werden.
Das Motu „proprio“ regelt relativ detailliert die Ermittlungen gegen Bischöfe, Kardinäle, Ordensobere und all jene, die in irgendeiner Weise und auch nur vorübergehend die Leitung einer Diözese oder einer anderen Teilkirche innehaben. Die Vorschriften sind nicht nur dann einzuhalten, wenn gegen diese Personen wegen direkt von ihnen verübten sexuellen Missbrauchs ermittelt wird, sondern auch dann, wenn ihnen vorgeworfen wird, Missbrauchsfälle, von denen sie erfahren haben und gegen die sie hätten vorgehen sollen, „gedeckt“ zu haben oder nicht gegen sie vorgegangen zu sein.
Zügiges Vorgehen nötig
Bedeutsam ist die Neuerung, die die Beteiligung des jeweiligen Metropoliten in die Voruntersuchung betrifft. Der Metropolit erhält vom Heiligen Stuhl den Auftrag zu ermitteln, sofern es sich bei der angezeigten Person um einen Bischof handelt. Wer mit der Ermittlung beauftragt ist, übermittelt dem Heiligen Stuhl nach 30 Tagen einen „Bericht über den Stand der Ermittlungen“, die „innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein müssen“.
Damit werden garantierte Verfahrenszeiten vorgeschrieben, und zum ersten Mal wird verlangt, dass die betroffenen vatikanischen Behörden (Dikasterien) zügig vorgehen. Verlängerungen „aus gerechtfertigten Gründen“ sind möglich. Betreffen die Anschuldigungen den Metropoliten oder ist der Metropolitansitz vakant, dann ist der dienstälteste Suffraganbischof zuständig.
Die Regeln des „Motu proprio“ sehen auch vor, dass sich der Metropolit bei der Durchführung der Ermittlungen der Hilfe „qualifizierter Personen“ bedienen kann. Bischofskonferenzen und Diözesen können Listen qualifizierter Personen erstellen, die zur Mitarbeit bereit sind. Die letzte Verantwortung für die Ermittlungen bleibt freilich dem Metropoliten anvertraut.
Unschuldsvermutung und Abschluss
Betont wird in dem Dokument auch das Prinzip der Unschuldsvermutung der Person, gegen die ermittelt wird und die dann über die Ermittlung informiert wird, wenn das seitens des zuständigen Dikasteriums verlangt wird. Tatsächlich muss die Beschuldigung obligatorisch erst bei Eröffnung eines formellen Verfahrens notifiziert werden, das kann in der Phase der Voruntersuchung noch unterlassen werden, sofern es für ratsam erscheint.
Nach Abschluss der Ermittlungen übermittelt der Metropolit die Ergebnisse an das zuständige vatikanische Dikasterium. Das zuständige Dikasterium verfährt dann „nach Maßgabe des Rechts entsprechend dem, was für den spezifischen Fall vorgesehen ist“, es handelt also auf der Grundlage bereits existierender kanonischer Rechtsvorschriften. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung kann der Heilige Stuhl unverzüglich vorbeugende und restriktive Maßnahmen gegen die Person beschließen, gegen die ermittelt wird.
religion.ORF.at/dpa/KAP
Papst Franziskus hat für die katholische Kirche eine Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen. Kleriker und Ordensleute müssen ab Juni Missbrauchs- und Vertuschungsfälle umgehend der Kirche anzeigen. Das gilt aber nicht für staatliche Behörden.
Ein derartiger Schritt war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. Das am Donnerstag veröffentlichte kirchliche Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein.
Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen bis spätestens Juni 2020 ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten.
„Universell gültige Rechtsvorschrift“
„Während diese Verpflichtung bis dato in einem gewissen Sinne dem persönlichen Gewissen überlassen war, wird sie nunmehr zu einer universell gültigen Rechtsvorschrift“, sagte der Chefredakteur der Kommunikationsabteilung des Vatikans, Andrea Tornielli. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten.
Papst FranziskusAPA/AFP/Filippo Monteforte
Papst Franziskus hat ein „Motu proprio“ zur Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen
In dem apostolischen Schreiben „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) heißt es zudem, die katholischen Diözesen in aller Welt müssten bis spätestens Juni nächsten Jahres „eine oder mehrere dauerhafte und der Öffentlichkeit leicht zugängliche“ Anlaufstellen für Anzeigen einrichten.
Unterlassungen aufspüren
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört ein Verfahren, mögliche Unterlassungen von Verantwortlichen aufzuspüren. Für entsprechende Voruntersuchungen gegen Bischöfe erhalten die Metropolitan-Erzbischöfe eine besondere Rolle. In Österreich sind das der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn und der Salzburger Erzbischof Franz Lackner. Um Verfahren zu beschleunigen, muss der Vatikan binnen 30 Tagen über den Stand der Voruntersuchungen informiert werden.
Außerdem werden alle Kleriker und Angehörigen von Ordensgemeinschaften auch rechtlich verpflichtet, Informationen über möglichen Missbrauch oder eventuelle Unterlassungen beim Kirchenoberen zu melden. Das gilt künftig nicht mehr nur im Fall minderjähriger und schutzbefohlener Opfer, sondern auch, wenn Ordensfrauen sowie abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen und -novizinnen betroffen sind sowie im Fall von Kinderpornografie.
Unberührt bleiben eine Meldepflicht aufgrund staatlicher Gesetze und bestehende Kooperationen zwischen Kirche und Behörden. Bisher geltende kirchliche Strafen werden nicht verschärft. Das Beichtgeheimnis bleibt von den neuen Normen unberührt, aber das bisher für Missbrauchsverfahren generell geltende „päpstliche Geheimnis“ wird in einem zentralen Punkt aufgehoben. In dem neuen Gesetz heißt es dazu: „Wer eine Meldung erstattet, dem kann kein Schweigegebot hinsichtlich des Inhalts auferlegt werden.“
Folge des Antimissbrauchsgipfels
Die katholische Kirche steckt seit Jahren wegen Missbrauchsskandalen in vielen Ländern der Welt in einer ihrer schwersten Krisen. Der Papst steht stark unter Druck, seinen Worten von einer „Null Toleranz“-Politik auch Taten folgen zu lassen.
Motu proprio
Gibt der Papst auf eigene Initiative hin einen Erlass heraus, ist im katholischen Kirchenrecht von einem „Motu proprio“ die Rede - zu deutsch: „aus eigenem Antrieb“. Der Erlass behandelt in der Regel didaktische, administrative und kirchenrechtliche Fragen. Der Papst signiert das Dokument persönlich, um damit sein besonderes Interesse am Thema zu bekunden.
Das nun veröffentlichte „Motu proprio“ ist eine Folge des Antimissbrauchsgipfels, zu dem der Papst Ende Februar die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in den Vatikan geladen hatte. Danach war kritisiert worden, dass der Papst keine umfassenden Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern unternommen habe. Zuletzt stellte Franziskus einzig für den kleinen Vatikanstaat - in dem kaum Kinder leben - entsprechende Regeln auf.
Betreuung der Opfer
„Vos estis lux mundi“ legt außerdem fest, dass die Opfer zusammen mit ihren Familien mit Würde und Respekt behandelt werden und dass ihnen eine angemessene medizinische, therapeutische und psychologische Betreuung zuteilwerden soll.
Die neuen Vorschriften hinsichtlich des einzuführenden Meldesystems führen allerdings nicht weiter aus, worin diese „Systeme“ bestehen, um so den einzelnen Diözesen die Auswahl wirksamer Methoden zu überlassen, die sich aufgrund verschiedener Kulturen und örtlicher Gegebenheiten unterscheiden können. Missbrauchsopfer bzw. Anzeigende müssten jedenfalls sicher sein können, dass ihre Anzeigen mit höchster Seriosität behandelt werden, heißt es.
Die durchgängige Meldepflicht gilt nur für Kleriker und Ordensleute, die Laien werden aber ermutigt, sich auch dieses Systems zu bedienen, um Missbrauchs- und Belästigungsfälle der zuständigen kirchlichen Behörde zu melden.
Schutz für Anzeigende und Opfer
Bedeutsam sind auch jene Paragrafen, die dem Schutz derer gewidmet sind, die sich melden, um Anzeige zu erstatten. Diejenigen, die Informationen über Missbrauchsfälle beibringen, dürfen dem Schreiben zufolge wegen ihrer Anzeige nicht zu Opfern von „Beeinträchtigungen, Vergeltung oder Diskriminierungen“ werden.
Das Motu „proprio“ regelt relativ detailliert die Ermittlungen gegen Bischöfe, Kardinäle, Ordensobere und all jene, die in irgendeiner Weise und auch nur vorübergehend die Leitung einer Diözese oder einer anderen Teilkirche innehaben. Die Vorschriften sind nicht nur dann einzuhalten, wenn gegen diese Personen wegen direkt von ihnen verübten sexuellen Missbrauchs ermittelt wird, sondern auch dann, wenn ihnen vorgeworfen wird, Missbrauchsfälle, von denen sie erfahren haben und gegen die sie hätten vorgehen sollen, „gedeckt“ zu haben oder nicht gegen sie vorgegangen zu sein.
Zügiges Vorgehen nötig
Bedeutsam ist die Neuerung, die die Beteiligung des jeweiligen Metropoliten in die Voruntersuchung betrifft. Der Metropolit erhält vom Heiligen Stuhl den Auftrag zu ermitteln, sofern es sich bei der angezeigten Person um einen Bischof handelt. Wer mit der Ermittlung beauftragt ist, übermittelt dem Heiligen Stuhl nach 30 Tagen einen „Bericht über den Stand der Ermittlungen“, die „innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein müssen“.
Damit werden garantierte Verfahrenszeiten vorgeschrieben, und zum ersten Mal wird verlangt, dass die betroffenen vatikanischen Behörden (Dikasterien) zügig vorgehen. Verlängerungen „aus gerechtfertigten Gründen“ sind möglich. Betreffen die Anschuldigungen den Metropoliten oder ist der Metropolitansitz vakant, dann ist der dienstälteste Suffraganbischof zuständig.
Die Regeln des „Motu proprio“ sehen auch vor, dass sich der Metropolit bei der Durchführung der Ermittlungen der Hilfe „qualifizierter Personen“ bedienen kann. Bischofskonferenzen und Diözesen können Listen qualifizierter Personen erstellen, die zur Mitarbeit bereit sind. Die letzte Verantwortung für die Ermittlungen bleibt freilich dem Metropoliten anvertraut.
Unschuldsvermutung und Abschluss
Betont wird in dem Dokument auch das Prinzip der Unschuldsvermutung der Person, gegen die ermittelt wird und die dann über die Ermittlung informiert wird, wenn das seitens des zuständigen Dikasteriums verlangt wird. Tatsächlich muss die Beschuldigung obligatorisch erst bei Eröffnung eines formellen Verfahrens notifiziert werden, das kann in der Phase der Voruntersuchung noch unterlassen werden, sofern es für ratsam erscheint.
Nach Abschluss der Ermittlungen übermittelt der Metropolit die Ergebnisse an das zuständige vatikanische Dikasterium. Das zuständige Dikasterium verfährt dann „nach Maßgabe des Rechts entsprechend dem, was für den spezifischen Fall vorgesehen ist“, es handelt also auf der Grundlage bereits existierender kanonischer Rechtsvorschriften. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung kann der Heilige Stuhl unverzüglich vorbeugende und restriktive Maßnahmen gegen die Person beschließen, gegen die ermittelt wird.
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Vatikan-Dekret
Kein Segen für gleichgeschlechtliche Paare
Der Vatikan hat am Montag in einem Dekret verfügt, dass es in der römisch-katholischen Kirche keinen Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben könne. Die Kirche möchte das nicht als Diskriminierung homosexueller Menschen verstanden wissen.
Die Kongregation für die Glaubenslehre (Congregatio pro doctrina fidei) gab mit dem Schreiben eine formelle Antwort auf die zuvor gestellte Anfrage (Dubium), ob katholische Geistliche gleichgeschlechtliche Verbindungen segnen können. Hintergrund sei, dass sich in einigen kirchlichen Bereichen „Projekte und Vorschläge“ verbreiten würden, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen.
Die Antwort, eine zweiseitige Erklärung, die in sieben Sprachen publiziert und von Papst Franziskus approbiert wurde, lautet „negativ“. Das Dekret unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen „Begrüßen“ und Segnen homosexueller Menschen durch die Kirche und deren Partnerschaften.
Nicht Teil des göttlichen Plans
Der Vatikan halte fest, dass Homosexuelle mit „Würde und Respekt“ behandelt werden müssten. Die Glaubenskongregation wies darauf hin, dass sich ihre Erklärung auf „die Wahrheit des liturgischen Ritus“ bezieht und keine Diskriminierung ist oder sein soll.
Die katholische Lehre hält die Ehe zwischen Frau und Mann für einen Teil des göttlichen Plans, sie ist demzufolge für die Erschaffung neuen Lebens da. Nachdem gleichgeschlechtliche Ehen oder Verbindungen nicht Teil dieses Plans seien, könnten sie keinen Segen durch die Kirche erhalten, heißt es in dem Dokument weiter.
„Positive Elemente“ reichen nicht
„Das Vorhandensein positiver Elemente in solchen Beziehungen, welche in sich zu würdigen und zu schätzen sind, kann diese Beziehungen nicht rechtfertigen und sie zu legitimen Objekten eines kirchlichen Segens machen, weil die positiven Elemente innerhalb des Kontextes einer Verbindung existieren, die sich nicht dem göttlichen Plan unterordnen“, so das Schreiben.
„Es betrifft nicht nur diese, so als ob das Problem nur solche Verbindungen wären, sondern jede Verbindung, welche die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhaltet, was vom moralischen Standpunkt aus unerlaubt ist, entsprechend dem ununterbrochenen Lehramt der Kirche“, heißt es weiter.
Bezug auf „Amoris laetitia“
Die Erklärung wird nach Darstellung der Glaubenskongregation vom „aufrichtigen Wunsch“ geleitet, „homosexuelle Personen anzunehmen und zu begleiten, denen Wege des Wachstums im Glauben vorgeschlagen werden“, wie es auch in der Exhortation „Amoris laetitia“ heißt, berichtete Radio Vatikan.
red, ORF.at/Agenturen
Kein Segen für gleichgeschlechtliche Paare
Der Vatikan hat am Montag in einem Dekret verfügt, dass es in der römisch-katholischen Kirche keinen Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben könne. Die Kirche möchte das nicht als Diskriminierung homosexueller Menschen verstanden wissen.
Die Kongregation für die Glaubenslehre (Congregatio pro doctrina fidei) gab mit dem Schreiben eine formelle Antwort auf die zuvor gestellte Anfrage (Dubium), ob katholische Geistliche gleichgeschlechtliche Verbindungen segnen können. Hintergrund sei, dass sich in einigen kirchlichen Bereichen „Projekte und Vorschläge“ verbreiten würden, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen.
Die Antwort, eine zweiseitige Erklärung, die in sieben Sprachen publiziert und von Papst Franziskus approbiert wurde, lautet „negativ“. Das Dekret unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen „Begrüßen“ und Segnen homosexueller Menschen durch die Kirche und deren Partnerschaften.
Nicht Teil des göttlichen Plans
Der Vatikan halte fest, dass Homosexuelle mit „Würde und Respekt“ behandelt werden müssten. Die Glaubenskongregation wies darauf hin, dass sich ihre Erklärung auf „die Wahrheit des liturgischen Ritus“ bezieht und keine Diskriminierung ist oder sein soll.
Die katholische Lehre hält die Ehe zwischen Frau und Mann für einen Teil des göttlichen Plans, sie ist demzufolge für die Erschaffung neuen Lebens da. Nachdem gleichgeschlechtliche Ehen oder Verbindungen nicht Teil dieses Plans seien, könnten sie keinen Segen durch die Kirche erhalten, heißt es in dem Dokument weiter.
„Positive Elemente“ reichen nicht
„Das Vorhandensein positiver Elemente in solchen Beziehungen, welche in sich zu würdigen und zu schätzen sind, kann diese Beziehungen nicht rechtfertigen und sie zu legitimen Objekten eines kirchlichen Segens machen, weil die positiven Elemente innerhalb des Kontextes einer Verbindung existieren, die sich nicht dem göttlichen Plan unterordnen“, so das Schreiben.
„Es betrifft nicht nur diese, so als ob das Problem nur solche Verbindungen wären, sondern jede Verbindung, welche die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhaltet, was vom moralischen Standpunkt aus unerlaubt ist, entsprechend dem ununterbrochenen Lehramt der Kirche“, heißt es weiter.
Bezug auf „Amoris laetitia“
Die Erklärung wird nach Darstellung der Glaubenskongregation vom „aufrichtigen Wunsch“ geleitet, „homosexuelle Personen anzunehmen und zu begleiten, denen Wege des Wachstums im Glauben vorgeschlagen werden“, wie es auch in der Exhortation „Amoris laetitia“ heißt, berichtete Radio Vatikan.
red, ORF.at/Agenturen
Franz- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Ich bin froh, dass es den Segen der Kirche für eine Ehe nicht braucht.
Verhütung wäre nach dieser Definition auch ausserhalb von Gottes Plan.
Was aber, wenn es Gottes Plan für zwei sich liebende Männer wäre, dass diese eben doch zusammenleben sollen wie in einer Ehe? Kennt die Kirche alle Pläne Gottes für jeden Menschen?
Nach dieser Definition dürfte die Kirche auch keine Paare segnen oder verheiraten, welche keine Kinder bekommen wollen oder können.Die katholische Lehre hält die Ehe zwischen Frau und Mann für einen Teil des göttlichen Plans, sie ist demzufolge für die Erschaffung neuen Lebens da. Nachdem gleichgeschlechtliche Ehen oder Verbindungen nicht Teil dieses Plans seien, könnten sie keinen Segen durch die Kirche erhalten, heißt es in dem Dokument weiter.
Verhütung wäre nach dieser Definition auch ausserhalb von Gottes Plan.
Was aber, wenn es Gottes Plan für zwei sich liebende Männer wäre, dass diese eben doch zusammenleben sollen wie in einer Ehe? Kennt die Kirche alle Pläne Gottes für jeden Menschen?
Mimi1- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Hallo Mimi!
Es gibt einen Trick: die Männer (oder Frauen) einzeln segnen.
(Die Empfehlung eines Bischofs).
Es gibt einen Trick: die Männer (oder Frauen) einzeln segnen.
(Die Empfehlung eines Bischofs).
Franz- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Wozu braucht es Tricks?
Gott lässt sich ja nicht austricksen
Gott lässt sich ja nicht austricksen
Mimi1- Giga User
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Re: Papst Franziskus über Homosexuelle Paare, Fremdgehen und Abtreibung
Menschen brauchen manchmal Tricks.Mimi1 schrieb:Wozu braucht es Tricks?
Gott lässt sich ja nicht austricksen
„Jeder Mensch hat einen Himmel über seiner Wunde
und einen kleinen gesetzwidrigen Frühlingszettel in seiner Tasche“.
Jannis Ritsos
Gott braucht keine Tricks.
Er lässt sich nicht austricksen.
Wenn‘s gut gemeint ist, macht‘s ja nichts!
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