Christsein Heute
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Franz‘ Kapelle

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Beitrag von Franz Mi 10 Nov - 8:24

10.11.: Gedenktag Papst Leo der Große, +461
Konzil von Chalcedon

Jesus = hypostatische Union Göttliche und menschliche Natur

Bewahrte die 3 Großen Basiliken St. Peter und Paul und Lateranbasilika vor den Vandalen
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Beitrag von Franz Mi 10 Nov - 8:54

Der Mensch hat eine Vernunftseele.

(Wort bestätigt auf dem Konzil von Chalcedon)
Die Vernunftseele des Menschen enthält gleichzeitig die Kräfte der vegetativen und der sinnenhaften Seele.
Sie ist unsterblich, nur der Körper ist von Natur aus vergänglich.
Die Verbindung von Seele und Körper macht den Menschen mit seinen vielfältigen Fähigkeiten und Eigenschaften aus.
Mit der Hinzuziehung der Naturphilosophie des Aristoteles und des naturwissenschaftlichen Wissens seiner Zeit ebnete Albertus Magnus der Naturwissenschaft den Weg zu einer eigenständigen Disziplin.
Albertus Magnus übte großen Einfluss auf seinen Schüler Thomas von Aquin aus, dessen Lehren bis heute die offizielle Philosophie der katholischen Kirche prägen.

Aristoteles, Albertus Magnus und Thomas von Aquin
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Beitrag von Franz Mi 10 Nov - 22:59

Ablass
Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt über den Ablass:

Die Ablässe

1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen.

Was ist der Ablaß?
„Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet."
„Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" normæ 1-3).

Die Sündenstrafen

1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt [Vgl. K. v. Trient: DS 1712—1713; 1820].
1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen" gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen" anzuziehen [Vgl. Eph 4,24].

In der Gemeinschaft der Heiligen
1474 Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. „Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden" (Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" 5).
1475 In der Gemeinschaft der Heiligen „besteht unter den Gläubigen — seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft — in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter" (ebd.). In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.
1476 Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz. „Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben [Vgl. Hebr 7,23—25; 9,11—28.]" (ebd.).
1477 „Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermeßliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen" (ebd.).

Gott erläßt Sündenstrafen durch die Kirche
1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen [Vgl. Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" 8; K. v. Trient: DS 1835].
1479 Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, daß wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen.

Die kirchenrechtlichen Bestimmungen des CIC über den Ablass lauten:

Can. 992 — Ablaß ist der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

Can. 993 — Ein Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit.

Can. 994 — Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.

Can. 995 — § 1. Außer der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe gewähren, denen diese Vollmacht durch die Rechtsordnung zuerkannt oder vom Papst verliehen wird.

§ 2. Keine Autorität unterhalb des Papstes kann die Vollmacht zur Gewährung von Ablässen anderen übertragen, wenn ihr dies nicht vom Apostolischen Stuhl ausdrücklich zugestanden worden ist.

Can. 996 — § 1. Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muß er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muß sich wenigstens beim Abschluß der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade befinden.

§ 2. Damit aber jemand, der dazu fähig ist, Ablässe gewinnt, muß er zumindest die allgemeine Absicht haben, sie zu gewinnen, er muß auch die auf erlegten Werke gemäß den Bestimmungen der Ablaßgewährung in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

Can. 997 — Für die Gewährung und den Gebrauch von Ablässen sind darüber hinaus auch die übrigen Vorschriften zu beachten, die in besonderen Gesetzen der Kirche enthalten sind.

Das aktuelle Ablassverzeichnis der katholischen Kirche erschien unter dem Titel:

Handbuch der Ablässe, Città del Vaticano, 2. Aufl. 2008.
Dabei handelt es sich um die offizielle deutsche Ausgabe des
Enchiridion indulgentiarum, Città del Vaticano, 4. Aufl. 1999.

Diözese Augsburg
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Beitrag von Franz Fr 12 Nov - 8:52

Kunibert von Köln
auch: Cunibertus, Gumpertus
Gedenktag katholisch: 12. November
gebotener Gedenktag im Erzbistum Köln
Diözesankalender Trier
Übertragung der Gebeine: 5. September
Name bedeutet: der Glanz der Sippe (althochdt.)
Bischof von Köln
* um 590 in der Moselgegend
† um 663 in Köln in Nordrhein-Westfalen

Kunibert aus adeliger Familie wurde am damaligen Hof des Königs Theudebert II. von Austrasien in Metz erzogen, dann Ratgeber bei König Dagobert I. und Erzieher von dessen Sohn Sigibert III., den er ab 634 zusammen mit Herzog Adalgisil auch als Regent vertrat, solange dieser noch Kind war. Kunibert wirkte dann als Archidiakon in Trier und wurde dort durch die von iroschottischen Missionaren geprägte Reichsgesellschaft geprägt. Wohl 623 wurde er Bischof von Köln, das er endgültig ins Merowingerreich einband. Kurz nach seiner Wahl soll ihm eine Taube bei der Messe in der St.-Ursula-Kirche die Grabstätte der Ursula offenbart haben. Er gründete das Doppelkloster Stablo - das heutige Stavelot - und - nach allerdings später Überlieferung - das dann nach ihm benannte Kloster und brachte die Diözese zum Blühen. Gegen einzelne Sonderinteressen vertrat er eine kirchliche Ordnung für das gesamte Frankenreich und unterstützte die Mission in Friesland, Sachsen und unter den Brukterern um Soest.
Nach Dagoberts Tod 639 vertrat er als Gesandter von König Sigibert III. neben Pippin dem Älteren die Interessen von Austrasien bei der Versammlung in Compiègne, auf der die Reichsteilung beschlossen wurde. Späte Überlieferung schreibt ihm die Weihe der Bischöfe Theodard von Tongern-Maastricht und Lambert von Maastricht zu; zumindest letztere ist höchst unwahrscheinlich, da sie erst nach 669 stattfand.
Kunibert ließ - wohl über einem früheren römischen Brunnenheiligtum - die St.-Clemens-Kirche in Köln bauen, die Vorgängerin der ab dem 9. Jahrhundert nach ihm St. Kunibert benannten Kirche, in der er sein Grab erhielt. Der Überlieferung zufolge starb er als Märtyrer.

Kuniberts Verehrung als Heiliger ist seit dem 9. Jahrhundert in der Diözese Köln und deren Nachbargebieten bezeugt; um 875 entstand seine Lebensgeschichte. 1168 wurden Kuniberts Gebeine erhoben, was der Heiligsprechung gleichkommt. Ab 1215 wurde an der Stelle seiner Clemens-Kirche ein Neubau errichtet, die heutige Kirche St. Kunibert. Kuniberts Reliquien ruhen dort in einem Schrein links des Hauptaltares. Der Brunnen in der Krypta wird inzwischen Kunibertspütz genannt; früher soll sein Wasser Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch zur Fruchtbarkeit geholfen haben. Der Legende zufolge befindet sich am Grund des Brunnens ein Platz, an dem Kinder spielen und von Maria mit Brei gefüttert werden, bis sie dann geboren werden.

Attribute: Taube
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Beitrag von Franz Fr 12 Nov - 13:14

Zusammenfassung:

Kunibert von Köln

auch: Cunibertus, Gumpertus
Gedenktag katholisch: 12. November
gebotener Gedenktag im Erzbistum Köln
Name bedeutet: der Glanz der Sippe (althochdt.)
Bischof von Köln
* um 590 in der Moselgegend
† um 663 in Köln in Nordrhein-Westfalen

Aus adeliger Familie am damaligen Hof des Königs
Theudebert II., Ratgeber bei König Dagobert I.
Er gründete das Doppelkloster Stablo - das heutige Stavelot - Vertrat kirchliche Ordnung
Weihe der Bischöfe Theodard von Tongern-Maastricht und Lambert von Maastricht zu;
Kunibert ließ - wohl über einem früheren römischen Brunnenheiligtum - die St.-Clemens-Kirche in Köln bauen, die Vorgängerin der ab dem 9. Jahrhundert nach ihm St. Kunibert benannten Kirche, in der er sein Grab erhielt. Der Überlieferung zufolge starb er als Märtyrer.
Attribute: Taube
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Beitrag von Franz Fr 12 Nov - 15:27

Tod des Unschuldigen ist Gott selbst in Jesus.

Es war Plan XY oder noch mehr.

Denn: den Himmel hätte es ohne Kreuzestod schon viel früher geben können:

Ich zähle nur ein paar „Stufen“ auf:

Adam, Noach, Abraham, Jakob, Josef, Mose, Pinhas, König David, um nur einige zu nennen.

Doch: das Böse hat immer wieder Gottes Plan A durchkreuzt, da Gott die Willensfreiheit der Menschen akzeptiert.

Es gab nur die eine Möglichkeit zur Rettung vieler: Gott wird Mensch in Jesus und „neutralisiert“ alles „Negative“ am Kreuz, sofern der Mensch seine eigenen „Negativitäten“ dem Kreuz „anbefiehlt“: Basis natürlich im Glauben und in der Tat („Vertikalisierung“).
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Beitrag von Franz Sa 13 Nov - 8:32

Maria ist das Osttor, das der Herr durchschritten hat.

Ez 43,4 Und die Herrlichkeit des Herrn zog in den Tempel ein durch das Tor, das im Osten lag.
Ez 43,5 Der Geist hob mich empor und brachte mich in den Innenhof. Und die Herrlichkeit des Herrn erfüllte den Tempel.
Ez 44,1 Dann führte er mich zum äußeren Osttor des Heiligtums zurück. Es war geschlossen.
Ez 44,2 Da sagte der Herr zu mir: Dieses Tor soll geschlossen bleiben, es soll nie geöffnet werden, niemand darf hindurchgehen; denn der Herr, der Gott Israels, ist durch dieses Tor eingezogen; deshalb bleibt es geschlossen.

Als Jesus am Kreuz hing, sagte Er zu dem Jünger, der Er liebte: „Siehe deine Mutter“

Das gilt zeitfrei auch für uns!
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Beitrag von Franz So 14 Nov - 1:28

Kreuzesopfer Jesu‘

Eph 5,2 und liebt einander, weil auch Christus uns geliebt und sich für uns hingegeben hat als Gabe und als Opfer, das Gott gefällt.

Das einmalige Opfer Christi

Hebr 9,14 wie viel mehr wird das Blut Christi, der sich selbst kraft ewigen Geistes Gott als makelloses Opfer dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir dem lebendigen Gott dienen.

Hebr 9,28a so wurde auch Christus ein einziges Mal geopfert, um die Sünden vieler hinwegzunehmen;
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Beitrag von Franz Mo 15 Nov - 17:30

Ad Sündenstrafen

Sühne bedeutet „Wiedergutmachung“ , und das bedeutet Neutralisierung der zeitlichen Sündenstrafen.

Das kann in unterschiedlicher Weise geschehen:

*Durch direkte Wiedergutmachung am Opfer der jeweiligen Tat.

*Wenn das nicht mehr möglich ist, da das Opfer zB. bereits verstorben ist:

Durch den Ablass: Gebet um Wiedergutmachung, gerichtet an Gott, ermöglicht durch Anbefehlen an den mystischen Leib Christi in der Welt = „Schatz der Kirche“ = Kreuzestod Jesu und aller Märtyrer, vertreten durch das „irdische Haupt“ des mystischen (nachösterlichen raum-zeitfreien) Leibes Jesu‘ = Papst

*Durch Aufopferung von persönlichem Leid an das Kreuz Christi.

-

Wird das nicht gemacht, also weder Beichte noch Tilgung der zeitlichen Sündenstrafen = Wiedergutmachung,
dann tritt die „richtenden Gewalt“ Gottes ein, die eben nach dem Tod den Läuterungsprozess im „Fegefeuer“ nach sich zieht.

Der Mensch muss selber auch was tun, um brauchbar für den Himmel zu werden.
Bloß „Halleluja zu singen“ und „Herr Herr zu rufen“, ist zwar die „Basis“-Vertikalisierung“ als „Eintrittskarte“, der Mensch bedarf aber der Läuterung und Veredelung (außer Märtyrer).
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Beitrag von Franz Do 18 Nov - 20:40

Mit „sein Kreuz“ ist das persönliche Leid gemeint!

Mt 16,24 Darauf sagte Jesus zu seinen Jüngern: Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach.

1 Petr 4,1 Da Christus im Fleisch gelitten hat, wappnet auch ihr euch mit diesem Gedanken: Wer im Fleisch gelitten hat, für den hat die Sünde ein Ende.

1 Petr 5,10 Der Gott aller Gnade aber, der euch in (der Gemeinschaft mit) Christus zu seiner ewigen Herrlichkeit berufen hat, wird euch, die ihr kurze Zeit leiden müsst, wieder aufrichten, stärken, kräftigen und auf festen Grund stellen.
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